Rechtliches
2. Timotheus 2:24, 25
Ein Sklave des Herrn aber hat es nicht nötig zu streiten, sondern muß gegen alle sanft sein, lehrfähig, der sich unter üblen Umständen beherrscht,
25 der mit Milde die ungünstig Gesinnten unterweist, da Gott ihnen vielleicht Reue gewährt, die zu einer genauen Erkenntnis der Wahrheit führt
Recht auf Zitat
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) — UrhG
§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst
durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
UrhG § 51, Absatz 2 erlaubt also ausdrücklich das Zitieren von Ausschnitten eines anderen Werkes, wie dies auf dieser Website getan wird,
um die Lehren der Zeugen Jehovas und Widersprüche in denselben darzulegen.
Da nun aber die Organisation der Zeugen Jehovas sich ohnehin als das
Sprachrohr Gottes bezeichnet, würde das auch
bedeuten, dass die in der Literatur der „Wachtturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft“ vorgebrachten Aussagen von Gott stammen. Dieser hat es aber immer für wichtig gehalten, dass seine Aussagen
keinem Copyright unterliegen, sondern — in Form der Bibel — allen Menschen zur Verfügung stehen.
Links
Ich verzichte auf dieser Website ausdrücklich auf das Verlinken von Quellen direkt auf den Webseiten der „Wachtturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft“.
Ein Grund ist, dass aus meiner Sicht diese Lehren in Teilen widersprüchlich zur Verfassung und zu den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland
stehen. Insbesondere geht es mir dabei um das Recht der Religionsfreiheit (GG § 4, Absatz 1 und 2), das durch die Praxis der verordneten Ächtung
verletzt wird, sowie die Zwei-Zeugen-Regelung, die bei Kindesmissbrauch angewendet wird und in der Praxis primär zum Schutz des Täters beiträgt,
anstatt diesen strafrechtlich zu belangen und das Opfer zu schützen.
Daher setze ich keine Links auf diese Seiten, da ich bei Verlinken auf rechtsverletztende Inhalte selbst in Haftung genommen werden könnte.
Nur so viel als Information: Es gibt eine globale Website der „Wachtturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft“ sowie eine solche der Zeugen Jehovas in Deutschland bzw. Österreich, auf der
auch das jeweilige Religionsrecht der Gemeinschaft in diesen Ländern nachgelesen werden kann. Die Adressen dieser Webseiten sollten
sich über Suchmaschinen finden lassen.
Links auf andere Webseiten sind hier vorhanden. Sofern dabei welche sein sollten, die neben den von mir
verlinkten Inhalten möglicherweise auch illegale Inhalte ausliefern, die mir nicht bekannt waren, möchte ich mich hier
von solchen Inhalten klar distanzieren.
Cookies und Logging
Üblicherweise werden auf den meisten Websites Cookies zur Nutzerverfolgung verteilt. Dazu sind dann auch
die nervigen Cookie-Banner vorgeschrieben. Diese Website nutzt keine Cookies (daher auch keine Banner), sondern besteht aus HTML mit CSS
(nur zur Info für die, die damit etwas anfangen können und die das interessiert).
Es findet auch von meinser Seite kein Logging von IP-Adressen statt. Was der Provider macht, kann ich nicht beurteilen.
Möglicherweise sammelt er Daten, die mir aber nicht zur Verfügung stehen.